Kinder-, Jugend und Elternberatung Gallus
Die Kinder-, Jugend- und Elternberatungen bieten Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Mütter, Väter, Eltern und Familien sowie allen, die beruflich mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben an.
Willkommen in der Kinder-, Jugend und Elternberatung Gallus
SIE SIND ELTERN ODER ERZIEHUNGSBERECHTIGTE UND HABEN FRAGEN…
- zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder
- zu Verhaltensauffälligkeiten
- zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung
DU BIST KIND, JUGENDLICHE(R) ODER JUNGE(R) ERWACHSENE(R) UND HAST…
- Probleme mit Dir selbst, Ängste, Wut, Verzweiflung, Gewalterfahrung
- Streit mit Eltern, Geschwistern, Freunden,
- Ärger im Hort, in der Schule, in der Ausbildung/Arbeit
SIE ARBEITEN IN DER KINDER -UND JUGENDHILFE UND WÜNSCHEN BERATUNG BEI...
- Besonderen Auffälligkeiten eines jungen Menschen
- Fragen zu Ihrem fachlichen Handeln
…dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wir sind ganz in Ihrer Nähe. Ihre Beratung ist kostenfrei, vertraulich und unterliegt dem Datenschutz. Wir arbeiten weltanschaulich neutral.
Sie können sich telefonisch oder persönlich anmelden.
In unseren Beratungsstellen arbeiten Fachkräfte aus den Bereichen der (Sozial-) Pädagogik und Psychologie zusammen, die jeweils über beraterische / therapeutische Zusatzqualifikationen verfügen.
Wir bieten an:
- Beratung für Menschen, die oder deren Kinder in den Frankfurter Stadtteilen Gallus, Gutleutviertel, Griesheim oder Nied wohnen
- Beratung und Therapie für Familien, Mütter, Väter, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Diagnostische Abklärung
- Unterstützung von Fachkräften im Rahmen des Kinderschutzes
- Beratung auch in türkischer Sprache möglich
Der barrierefreier Zugang zu unserer Etage ist sichergestellt. Beim Öffnen der Haus- und Etagentür helfen wir Ihnen gerne.
Oft gestellte Fragen
Ich bin mir nicht sicher, ob ich wirklich ein Problem habe ...
Wenn Sie sich diese Frage stellen ist es bestimmt gut, mit uns zusammen eine Antwort darauf zu finden. Wir beraten Sie auch dazu gerne.
Kann ich direkt einen Termin mit Ihnen vereinbaren?
Jugendliche und Kinder können direkt einen Termin mit uns vereinbaren, da deren Anliegen meist nicht lange warten können. Eltern bitten wir um etwas mehr Geduld - im ersten, meist telefonischen, Kontakt werden Daten und der Grund der Anmeldung erhoben, danach werden die Anfragen einmal in der Woche unserem Team vorgestellt und an die Berater:innen verteilt. Sie bekommen dann einen Rückruf mit einem Terminvorschlag.
Wie lange dauert es denn, bis ich einen Termin habe?
Leider dauert es bei uns, je nach Anfrageaufkommen, manchmal ein bisschen länger. Wir versuchen, Sie nicht länger als drei bis vier Wochen nach Ihrem ersten Anruf warten zu lassen. Damit sind wir in der Regel schneller als Kinder- und Jugendpsychiater:innen und -psychotherapeut:innen. In großen Krisen und an Kinder und Jugendliche vergeben wir nach Möglichkeit sofort einen Termin.
Kann ich auch anonym beraten werden?
Ja, wir beraten Sie auch anonym, dann benötigen wir nur Ihre Telefonnummer, um Sie erreichen und gegebenenfalls telefonisch beraten zu können. Bitte sagen Sie dann bei der Anmeldung, dass Sie anonym bleiben wollen.
Ich möchte nicht, dass meine Eltern erfahren, dass ich beraten werde - geht das?
Du kannst gerne auch ohne das Wissen Deiner Eltern zu uns kommen. Wir hören Dir zu und überlegen uns gemeinsam Lösungswege.
Soll mein Kind zum ersten Termin mitkommen?
Meistens finden die Erstgespräche nur mit den Eltern statt. Für Kinder ist es oft langweilig, so lange zu reden oder nur zuzuhören. Außerdem geht es im ersten Gespräch oft um schwierige oder negative Dinge, die das Kind betreffen. Ältere Kinder und Jugendliche kommen aber auch oft mit zum ersten Gespräch. Am besten besprechen Sie das bei der Vereinbarung des Erstgespräches.
Ich bin vom anderen Elternteil getrennt oder will mich trennen - kann ich auch alleine Beratung in Anspruch nehmen?
Sie können gerne mit Ihren Fragen getrennt vom anderen Elternteil zu uns kommen. Wir überlegen dann gemeinsam, ob und wann es gut wäre, den anderen Elternteil in die Beratung einzubeziehen.
Arbeiten Sie als städtische Einrichtung auch regelmäßig mit dem Jugendamt zusammen? Wer erfährt denn, dass ich bei Ihnen war?
Wir kooperieren mit dem Jugendamt in Kinderschutzfällen und dann, wenn wir mit Ihnen gemeinsam denken, dass eine weiterführende Hilfe sinnvoll ist. Sonst sind wir dem Jugendamt gegenüber schweigepflichtig. Wir sind auch z. B. Schulen und Kindertagesstätten gegenüber schweigepflichtig. Die dürfen wir auch nur dann kontaktieren, wenn wir es gemeinsam mit Ihnen besprochen und Sie es uns erlaubt haben.